Alltägliches:
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Bei Schuleintritt unterschreiben Lehrer, Eltern und
Schüler eine durch die Mitwirkungsgremien der Schule verabschiedete
Erziehungsvereinbarung.
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Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind, wenn es krank ist.
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Nach drei Tagen, am letzten Schultag vor den Ferien
sowie am ersten Schultag nach den Ferien benötigen wir ein Attest.
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Bei Infektionskrankheiten gem. § 34,5 IfsG erhalten
Sie detaillierte Informationen in der Schule. Dasselbe gilt für Kopfläuse.