Alltägliches:

 

-         Bei Schuleintritt unterschreiben Lehrer, Eltern und Schüler eine durch die Mitwirkungsgremien der Schule verabschiedete Erziehungsvereinbarung.

 

-         Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind, wenn es krank ist.

 

-         Nach drei Tagen, am letzten Schultag vor den Ferien sowie am ersten Schultag nach den Ferien benötigen wir ein Attest.

 

-         Bei Infektionskrankheiten gem. § 34,5 IfsG erhalten Sie detaillierte Informationen in der Schule. Dasselbe gilt für Kopfläuse.